Bauliche Entwicklung in Dinklage
Folgende Bauprojekte stehen an: Im Wohngebiet „Staggenborg“ beginnt Mitte Oktober die Wohnbebauung. Zwischen „An der Bleiche“ und „Im großen Zuschlag“ plant ein Investor ein neues Wohngebiet. Im Herbst kann die Gewerbebebauung der Firma Thees am „Dinklager Ring“ starten. Zwischen „Bahlerstraße“ und „Dinklager Ring“ wird ein neues Gewerbegebiet entwickelt.
Geplant sind die besucherfreundliche Umgestaltung von Zufahrt und Parkplatz der „Burgallee“, der Ausbau der Straße „In der Wiek“ von der „Kastanienallee“ bis zum „Dinklager Ring“,der Neubau des Bauhofs an der „Sanderstraße“, der Neubau des Kindergartens „In der Wiek“, die Sanierung des Freibades und der Brücke über die Dinkel in der „Schwege“. Außerdem werden eine Hol-Bring-Zone an der Kardinal-von-Galen-Schule und eine barrierefreie Bushaltestelle an der Höner Mark Schule gebaut. Hinzu kommt die Sanierung von 21 Straßen.
Lt. Herrn Putthoff fehlen bei Abschaffung der Straßenausbaubeiträge durchschnittlich 650.000 Euro Einnahmen pro Jahr. Mit dem Wegfall der Beiträge wäre ein höherer Kreditbedarf notwendig. Nach haushaltsrechtlichen Vorschriften müssen aber alle Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft werden, bevor Kredite aufgenommen werden dürfen. Folglich müssen erst kommunale Steuern erhöht werden.
Werden 21 städtische Straße lt. Prioritätenliste saniert, erneuert die Stadt die Fahrbahn und stellt in der Regel bisher nicht vorhandene Gehwege, die Straßenbeleuchtung und die Oberflächenentwässerung erstmalig her. Nur der Fahrbahnausbau fällt unter den Straßenausbaubeitrag. Der Rest ist erstmalige Herstellung (z. B. haben nur 2 der 21 Straßen eine Oberflächenentwässerung). Sie ist vom Anlieger lt. Erschließungsbeitragsrecht zu 90 % auszugleichen. Eine „kostenlose Sanierung“ ist daher aufgrund der Gesetzeslage für bisher nicht vorhandene Teileinrichtungen einer Verkehrsanlage wie Gehweg, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung nicht möglich.
Heute beträgt der Eigenanteil der Anlieger für Straßenausbaubeiträge bei Anliegerstraßen 60 %, Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr 40 % und bei Durchgangsstraßen 30 %. Die Verrentung über 10 Jahre oder Stundung zu einem angemessenen Zinssatz ermöglichten es allen Anliegern in den letzten 20 Jahren, den Eigenanteil zu begleichen. Sollte z. B. die Grundsteuer B zum Ausgleich wegfallender Straßenausbaubeiträge erhöht werden, trifft die Erhöhung alle Eigentümer; auch diejenigen, die in den letzten Jahren die Sanierung ihrer Straße bereits bezahlt haben (Doppelbelastung).
Frau Miosga und Herr Putthoff wünschen, dass allen Dinklagern diese Sachverhalte bei der Einwohnerbefragung bewusst sind. Nach der Beantwortung vieler Detailfragen bedankten sich alle Teilnehmer für die sachliche Information der schwierigen Gesetzeslage mit einem herzlichen Applaus.
Text: Hans Hoymann
Bauliche Entwicklung in Dinklage