Dinklage – Mit dem unter die Haut gehenden Thema fesselte der aus Dinklage stammende heutige Chefarzt für Anästhesie und Intensivmedizin der Leeraner Klinik, Privatdozent Dr. Christian Hönemann, die aufmerksamen Zuhörer der Senioren Union Dinklage.
Aus der Erfahrung einer über zwanzigjährigen ärztlichen Tätigkeit und einer katholischen Grundposition heraus schilderte Dr. Hönemann die Chancen und Grenzen der hochtechnischen Intensivmedizin. Er erklärte, dass die heutige Intensivmedizin zur Lebenserhaltung und Lebensverlängerung Schwerkranker beitrage. Sie dient der Lebensverlängerung, indem sie den vermeidbaren Tod verhindert, um anschließend eine behandelbare Krankheit zu heilen. Intensivmedizin senke dadurch die Sterberate um über 70%. Nach seiner ethischen Einstellung dürfen aber technische Therapien nicht eingesetzt werden, um einen unvermeidbaren Tod nur zu verzögern und dadurch das Sterben zu verlängern.
v. links: Wolfgang Wilms; Karl Tepe; Hermann Nordmann; Hans Hoymann; Dr. Christian Hönemann; Clemens Blömer; Hermann Tellmann Mit Praxisbeispielen untermauerte Dr. Hönemann das Geschilderte und erklärte für alle gut verständlich die heutigen Möglichkeiten der künstlichen Beatmung, der Stabilisierung des Kreislaufs und die Aufrechterhaltung der Stoffwechselfunktionen. Unter Berücksichtigung des Patientenwillen und der ärztlichen Prognose zeigte er die medizinischen, ökonomischen und ethischen Grenzen der Intensivmedizin auf. Der Patient fordert für sich die bestmögliche Behandlung. Gesellschaft, Krankenkassen und Krankenhäuser erwarten einen ökonomischen Einsatz der Mittel. Die Medizin setzt Behandlungsgrenzen.
Ethik und die Religion geben eine entscheidende Orientierung. Dabei hat er als Arzt immer eine hohe Verantwortung, schwere Grenzentscheidungen aus einer katholisch-ethisch geprägten Position treffen zu müssen. Als Arzt sei er gehalten, der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung zu dienen, Leben zu erhalten und Leiden zu lindern. Um dem Patienten die beste Behandlung zukommen zu lassen, würden ausführliche Gespräche auf Basis der Patientenverfügung und der ärztlichen Prognose mit dem Kranken oder mit den Angehörigen geführt, um den Willen des Patienten festzustellen. Die weiteren Erfolg versprechenden Behandlungsschritte werden mit den Kollegen in der Intensivmedizin abgesprochen und gemeinsam entschieden. Um in solch einem Entscheidungsprozess seine eigenen Wünsche klar zu definieren, rät Dr. Hönemann jedem, auf Basis der christlichen Patientenvorsorge der katholischen und evangelischen Kirche in einer Patientenverfügung seinen Willen schriftlich niederzulegen und diese einmal jährlich zu überarbeiten.
Mit seinem hochinteressanten Vortrag beeindruckte Privatdozent Dr. Christian Hönemann seine Zuhörer und beantwortete anschließend viele Fragen zur persönlichen Orientierung."